Seit dem 01.01.2020 ist die Mindestausbildungsvergütung im Berufsbildungsgesetz geregelt. Für bestehende Ausbildungsverhältnisse gilt die bisher vereinbarte Vergütung weiter, es erfolgt keine Anpassung an die neuen Sätze. Für Ausbildungsverhältnisse, die im betreffenden Jahr beginnen, gelten folgende Vergütungssätze: