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Innung – Wir über uns


News

Inga Wilhelm – deutsche Handwerksmeisterin für „Die gute Form“

Links Ruben Velte – beide aus dem Ausbildungsbetrieb Museumstöpferei Illerbeuren Ralf Kretschmann, Museumstr 4, 87758 Illerbeuren


Ihre Ansprechpartner

Edith Memmel

Obermeisterin
Öffentlichkeitsarbeit

Burgstall 15, 96268 Mitwitz
Tel: 09266 9800
pr@keramikerinnung.de

Wolfgang Knapp

Öffentlichkeitsarbeit

Lindauerstr. 8, 95367 Trebgast
Tel: 09227 2169
Fax: 09227 972641
toepferei-knapp@t-online.de

Katharina Ort

Lehrlingswart

Hauptstr. 38, 91074 Herzogenaurach
Tel: 09132 63637
Fax: 09132 732756
toepferei.ort@googlemail.com

Alexa Voigtlaender

Beisitzerin

Weißgerbergraben 9,
93047 Regensburg
Tel: +49(0)941 38225528
kontakt@hantwerck.de

Martin Leutschacher

Stellv. Obermeister
Internet-Betreuung

Hauptstraße 44, 85567 Grafing
Tel: 08092 4516
Fax: 08092 31867
post@leutschacher.de

Bertram Klein

Technologie und Umweltschutz

Graseckstraße 47, 82431 Kochel am See
Tel: 08851 246
Fax: 08851 7315
info@keramikshop.de

Sieglinde Bösl

Beisitzerin

Dr. Heim Straße 11, 97232 Giebelstadt Essfeld
Tel: 09334 8551
Fax: 09334 8982
boesl@keramikerinnung.de

Innungsmitgliedschaft

Werden Sie als Keramikbetrieb Mitglied in der Innung und genießen Sie viele Vorteile. Einige davon sind folgende: 

  • Wir informieren Sie zeitnah über Neuerungen im Handwerk (Bsp. Mindestlohn, Corona, Registrierkassen, Datenschutz 2018, Konformitätserklärung).
  • Wir werben für die Innung und stellen Ihnen günstige Werbematerialien zur Verfügung.
  • Als Innungsbetrieb erhalten Sie bei der Zwischenprüfungsgebühr einen Kostenvorteil.
  • Auf unserer neuen Homepage www.keramik-in-bayern.de werden Sie als Mitglied der Innung aufgelistet. Die Homepage ist mit einem Lageplan von Bayern neu gestaltet und für Smartphones und Tablets optimiert.
  • Der Beitrag für den „Tag der offenen Töpferei“ ist für Innungsmitglieder um die Hälfte reduziert.
    (www.tag-der-offenen-toepferei.de).

Auszug aus der Beitragsordnung:

§ 8 Beitragsfreiheit
(1) Natürliche Personen, die erstmalig ein Gewerbe angemeldet haben bzw. nach § 90 Abs. 3
HwO Mitglied der Handwerkskammer sind, sind gemäß § 113 Abs. 2 Satz 4 und 5 HwO
teilweise oder ganz vom Beitrag befreit.
(2) Ist der Beitragspflichtige eine natürliche Person, so wird er auf Antrag von der Zahlung des
Beitrages befreit, wenn er alleine arbeitet und bei Beginn des Beitragsjahres das 67.
Lebensjahr vollendet hat und im Beitragsjahr nur mit dem Grundbeitrag veranlagt wird. Die
Antragstellung ist nicht für abgelaufene Beitragsjahre zulässig.

Beitragssatzung

Bei der Frühjahrsversammlung der Töpfer- und Keramiker-Innung Bayern am 02.03.2019 in Nürnberg wurden folgende Beitragssätze beschlossen:

  • Betriebe ohne Mitarbeiter
    125,00 € / Jahr
  • Betriebe mit Angestellten
    165,00 € / Jahr

Für Betriebsneugründungen gibt es in den ersten 3 Jahren 50% Ermäßigung auf den Jahresbeitrag

Beitragsbeschluss